Sicherheit
Backup & Notfallwiederherstellung
Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung daraus getestet wurde. Sicherungskonzept nach der 3-2-1-Regel, verschlüsselt und regelmäßig geprüft.
Was diese Leistung umfasst
Ein Backup ist erst dann eines, wenn die Wiederherstellung daraus tatsächlich funktioniert hat. Die meisten Datenverluste, mit denen ich zu tun habe, betreffen nicht das Fehlen einer Sicherung, sondern eine Sicherung, die im Ernstfall nicht brauchbar war — beschädigt, unvollständig oder schlicht nie zurückgespielt worden. Ich richte Sicherungskonzepte ein, die diesen Unterschied ernst nehmen: nicht nur “Backup gemacht”, sondern “Wiederherstellung getestet”.
Leistungsumfang im Detail
- Sicherungskonzept nach der 3-2-1-Regel: mindestens drei Kopien der Daten, auf zwei unterschiedlichen Medientypen, davon eine räumlich getrennt
- Verschlüsselte Sicherung außer Haus: Auslagerung der externen Kopie, verschlüsselt sowohl bei der Übertragung als auch bei der Ablage
- Konsistente Datenbanksicherung: Sicherung laufender Datenbanken (z. B. SQL-Server, Buchhaltungssoftware) im konsistenten Zustand statt eines Snapshots halb geschriebener Dateien
- Regelmäßiger Wiederherstellungstest: feste Termine, an denen tatsächlich zurückgespielt wird — nicht nur geprüft, ob der Sicherungsjob grün war
- Notfallplan mit realistischer Wiederanlaufzeit: schriftlich festgehalten, welche Systeme in welcher Reihenfolge und in welcher Zeit wieder laufen, statt einer vagen Hoffnung
- Aufbewahrungsfristen bei steuerlich relevanten Daten: Sicherungszyklen, die die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (u. a. für Buchhaltungsunterlagen) tatsächlich abdecken, statt sie durch Rotation versehentlich zu unterlaufen
Backup gemacht ist nicht Wiederherstellung getestet
Ein grünes Häkchen im Sicherungsprogramm sagt nur, dass ein Job gelaufen ist — nicht, dass die Daten daraus wieder nutzbar sind. Defekte Archive, falsch konfigurierte Datenbank-Dumps oder Sicherungen, die seit Monaten denselben fehlerhaften Stand wiederholen, fallen ohne Test erst dann auf, wenn sie gebraucht werden. Deshalb ist der Wiederherstellungstest fester Bestandteil jedes Konzepts, das ich einrichte, nicht ein optionaler Zusatz.
Für wen sich das eignet
Unternehmen, die für Buchhaltung, Kundendaten oder Betriebssysteme eine belastbare Sicherung brauchen, ebenso wie Privatkunden, die Fotos, Dokumente und persönliche Daten dauerhaft vor Festplattendefekt, Diebstahl oder versehentlichem Löschen schützen wollen.
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